WÄRMESCHUTZ |
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Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt die bisher gültige Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Erstmals werden Haustechnik und baulicher Wärmeschutz zusammen geregelt. Der gesamte Energieverbrauch eines Neubaus – für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung – wird einbezogen. Dies führt zum einzig sinnvollen Vorgehen: der Betrachtung des ganzen Hauses. Ein Energiebedarfsausweis nach EnEV dokumentiert künftig die maßgeblichen Energiekennwerte eines Gebäudes. Damit erhalten Bauherren mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität ihrer Immobilie. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: > Das Niedrigenergiehaus (s.g. 7-Liter-Haus) nach der WSVO 95 wird im Neubau zum Standard. Der zulässige Energiebedarf von neu zu errichtenden Gebäuden wird um durchschnittlich 30% gesenkt. > Elektrischer Hilfsenergieverbrauch, der Einsatz von regenerativen Energien zur Heizung und Warmwasserbereitung sowie Umwandlungsverluste außerhalb des Gebäudes werden durch die primärenergetische Berechung des Heizenergiebedarfs berücksichtigt. > Für die Altbauten werden in begrenztem Umfang Nachrüstpflichten für z.B. veraltete Heiztechnik eingeführt, die schon bisher geltenden Mindestanforderungen bei Austausch von oder umfangreicheren Modernisierungsarbeiten an Bauteilen werden geringfügig verschärft und erweitert. > Ein neuer Energiebedarfsausweis schafft mehr Markttransparenz für Mieter, Eigentümer und den Immobilienmarkt Sicherlich stellt die Energieeinsparverordnung an Planer und Bauherren neue Anforderungen. Sie schafft aber zugleich auch größere Freiräume für integrierte Lösungen zwischen Gebäudehülle und Gebäudetechnik. So kann ein niedrigerer Standard im baulichen Wärmeschutz künftig durch effizientere Gebäudetechnik kompensiert werden – und umgekehrt. Um diese Spielräume optimal zu nutzen – und Bau- und Betriebskosten zu sparen – muss die Gebäudetechnik künftig von Anfang an in die Gebäudeplanung einbezogen. werden.
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Massanahmen für Neubauten | Anforderungen an Neubauten |
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Massanahmen FÜR ALTBAUTEN | Anforderungen an Altbauten |
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Mein Büro ist vom Staat als eine sachverständige Stelle anerkannt worden und ist berechtigt solche Nachweise zu führen. Außer den gesetzlich geforderten Nachweisen erhalten Sie als Architekt oder Bauherr eine Entscheidungshilfe von uns, wie Sie den Wärmeschutz an Ihrem Objekt kostengünstig optimieren können. Auf ihren Wunsch arbeiten meine Mitarbeiter und ich Ihnen gern auch Alternativen zu Ihrer Konstruktion aus. Sprechen Sie mit uns! Fordern Sie unser Angebot an!
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