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Wärmeschutz

Seit 1995 ist die neue Wärmeschutzverordnung in Kraft. Eine erneute Novellierung der Wärmeschutzverordnung ist 2000 angekündigt. Die Verordnung verlangt, dass bei allen Neubauten mit niedrigen und normalen Innentemperaturen ein Wärmeschutznachweis erbracht wird. Aber auch bei den Erweiterungen und Umbauten wird in Abhängigkeit von dem Umfang der Baumaßnahme ein solcher Nachweis verlangt. Dieser Nachweis ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung, bzw. einer Rohbau- oder Schlußabnahme. Darüberhinaus wird verlangt, dass dem Bauherrn bzw. Gebäudebesitzer von einer sachverständigen Stelle ein Wärmebedarfsausweis ausgehändigt wird, der darüber Auskunft gibt, wie groß der Heizenergieverbrauch eines Bauwerks bei den normierten Bedingungen ist. Dieser Ausweis, auch Wärmepaß genannt, erleichtert dem Mieter, Kaufinteressenten usw. den Vergleich der wärmetechnischen Kennwerte des betroffenen Objektes mit den anderen Objekten.

Mein Büro ist vom Staat als eine sachverständige Stelle anerkannt worden und ist berechtigt solche Nachweise zu führen. Außer den gesetzlich geforderten Nachweisen erhalten Sie als Architekt oder Bauherr eine Entscheidungshilfe von uns, wie Sie den Wärmeschutz an Ihrem Objekt kostengünstig optimieren können. Auf ihren Wunsch arbeiten meine Mitarbeiter und ich Ihnen gern auch Alternativen zu Ihrer Konstruktion aus.

Schallschutz

Die Qualität der Wohn- und Arbeitsstätten wird sehr oft durch einen unzureichenden Schallschutz gemindert. Daher hat der Gesetzgeber auch diesem Thema einige Paragraphen der Bauordnung gewidmet. Schall- und Wärmeschutz stehen in enger Abhängigkeit zueinander. Nur bei der richtigen Kombination der unterschiedlichen Baustoffe ist ein optimaler Schall- bzw. Wärmeschutz gewährleistet.

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz kenne ich die Zusammenhänge und kann Sie daher nicht nur "einseitig", sondern umfassend beraten. Für Bauten, für die seitens des Gesetzgebers ein Schallschutznachweis verlangt wird, kann ich zusammen mit meinen Mitarbeitern solche Leistungen erbringen.

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